Freitag, 21. Januar 2022

EYES WIDE OPEN The Power to Believe https://www.youtube.com/watch?v=Bzrq425iGVg

THE POWER TO BELIEVE https://m.youtube.com/watch?v=3028oDEKZo4
Metallverblendkrone wird ein Metallgerüst ganz oder teilweise mit einem zahnfarbenen Material (Keramik oder Kunststoff) überzogen. Eine Verblendung aus Keramik ist im Vergleich zu Kunststoff besser verträglich. Wie lange sie hält, hängt u.a. von der Art der Keramik ab.. Wird ein Frontzahn überkront, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen vorn und seitlich eine zahnfarbene Verblendung, also eine Metallverblendkrone. Für Zahnersatz gibt es seit 2005 ein Festzuschuss-System. Was hinter dieser Regelung steckt und was genau die Krankenkassen bezahlen erklären wir Ihnen hier. Das Wichtigste in Kürze: Die Krankenkassen bezahlen für Brücken, Prothesen und Kronen einen festen Zuschuss. Er wird aus Durchschnittswerten ermittelt und deckt die Hälfte der ermittelten Kosten für die Regelversorgung ab. Seit 1. Oktober 2020 beträgt dieser Festzuschuss 60 Prozent, mit Bonusheft 70 Prozent (bei regelmäßigen Untersuchungen über fünf Jahre) und 75 Prozent (bei regelmäßigen Untersuchungen über zehn Jahre). Was als Basistherapie definiert ist, heißt Regelversorgung. Wer andere Lösungen will, muss die Mehrkosten selbst bezahlen. Die Regelversorgung wird stets wissenschaftlich überprüft. Weil Metall bruchfester, stabiler und haltbarer ist als Keramik, ist es weiterhin Kassenleistung. Was ist ein abgebrochener Zahn? Kostencheck: Hält der Zahn einer Belastung nicht stand, beispielsweise weil Sie auf den Kern einer Steinfrucht beißen, bricht er ab. In vielen Fällen lag bereits eine Schädigung durch Karies oder eine Wurzelbehandlung, die den Zahn spröde werden ließ, vor. Häufig sind Sportunfälle die Ursache für einen abgebrochenen Zahn. Prallen Sie beispielsweise mit einem Teamkollegen zusammen, haben beim Fußball einen unglücklichen Ballkontakt oder stürzen beim Ski laufen, kann ein Stück eines Zahnes oder sogar die komplette Krone abbrechen. Was kostet diese Behandlung? Kostencheck: Die entstehenden Kosten lassen sich nicht eindeutig beziffern, da sie in direktem Zusammenhang mit der Größe der Absplitterung und der erforderlichen medizinischen Versorgung stehen. In vielen Fällen trägt die gesetzliche Krankenversicherung die Aufwendungen in vollem Umfang, teils müssen Sie auch mit einem Eigenanteil rechnen. KRONE Krone Die Krankenkasse erstattet einen Teil der Kosten. Etwa 300 bis 600 EUR müssen Sie aus eigener Tasche aufbringen. Die Regelversorgung: Festzuschusssystem für Zahnersatzleistungen Das Festzuschusssystem sieht vor, dass sich die Höhe der Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte ausschließlich nach dem Befund richtet. Der Befund heißt in diesem Fall: Der Zustand des gesamten Gebisses. Dieser Zustand wird im Heil- und Kostenplan festgehalten. Für jeden Befund wird eine Regelversorgung von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Diese umfasst die Leistung, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” bei diesem Befund ist (SGB V, §12, Abs. 1). Der Heil- und Kostenplan ist ein Antrag, der vor Beginn der Behandlung durch die Krankenversicherung geprüft wird. Nach der Prüfung dieses Antrages gibt sie genau an, welchen Kostenanteil sie übernimmt. Der Festzuschuss Ihrer Krankenversicherung bei Zahnersatz entspricht in etwa 50 Prozent der durchschnittlichen Kosten der jeweiligen Regelversorgung. Sie bekommen also ungefähr die Hälfte der Kosten für die von den gesetzlichen Kassen vorgeschlagene Leistung erstattet. Beispiel: Fehlt einem Patienten ein Zahn im sichtbaren Bereich der Frontzähne, entspricht der Vorschlag der Versicherung einer Zahnbrücke aus Metall mit Teilverblendung (an der Front mit einer zahnfarbenen Schicht überzogen). Er bekommt also die Hälfte der Kosten dieser Zahnbrücke von der Krankenversicherung erstattet und trägt einen Eigenanteil von ca. 400 - 500 €. Befund Regelversorgung Beschädigter Zahn (sichtbarer Bereich) außen verblendete Krone Beschädigter Zahn (nicht sichtbarer Bereich) silberne Krone Zahnlücke (nicht sichtbarer Bereich) silberne Brücke Zahnloser Kiefer Prothese ::::: Beispiel Krone: Als Gesamtkosten sind hier für die Regelversorgung (metallische Vollkrone im Seitenzahnbereich) 340 Euro angesetzt, im Frontzahnbereich kommen maximal 116 Euro für die Verblendung hinzu. Ohne Bonus beträgt der Festzuschuss 204 Euro, bei maximalem Bonus zahlt die Krankenkasse 255 Euro. Für Geringverdiener übernehmen die gesetzlichen Kassen 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung, also bei einer Brücke (Einzelzahnlücke) die gesamten 785 Euro. Wer Gold oder Keramik oder Implantate möchte, also einen über die Regelversorgung hinausgehenden Zahnersatz, bekommt den Festzuschuss auch, muss aber die Mehrkosten alleine zahlen. So steht es im Sozialgesetzbuch (§ 55 Abs.4 SGB V).

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