Sonntag, 29. Januar 2023

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Alle Details, die in diesem Zusammenhang wichtig werden, sind über das Grundsteuergesetz geregelt. Hieraus ergibt sich unter anderem, dass sich besagte Summe aktuell aus dem Einheitswert (wird durch das Finanzamt festgesetzt), der Grundsteuermesszahl und einem individuellen Hebesatz zusammensetzt. Ausnahmeregelungen existieren unter anderem mit Hinblick auf denkmalgeschützte Objekte. Wie wird die Grundsteuer berechnet? Die Grundsteuer und deren Berechnung befindet sich momentan, aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, im Umbruch. Aktuell gilt hierbei die Formel: Einheitswert * Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag Danach muss besagter Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert werden. Da jedoch vor allem besagter Einheitswert zunehmend in die Kritik geriet, könnte die Formel nach der Reform und damit ab 2025 wie folgt lauten: Immobilienwert * Steuermesszahl * Hebesatz. Grundsteuer berechnen Grundsteuer berechnen Berechnung allgemein Im Zuge der Berechnung der Grundsteuer müssen jedoch weitaus komplexere Zusammenhänge berücksichtigt werden, als es ein Blick auf die oben erwähnten Formeln vermuten lassen würde. Denn wie viel eine Immobilie Wert ist, ist selbstverständlich nicht nur von ihrer Größe, sondern auch von der entsprechenden Lage abhängig. So können sich beispielsweise für Einfamilienhäuser mit derselben Quadratmeteranzahl, aber an unterschiedlichen Standorten, vollkommen verschiedene Grundsteuersummen ergeben, auch wenn Hebesatz und Steuermesszahl identisch sind. https://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Grundsteuer.html#Grundsteuer-Rechner Grundlage der Bewertung sind die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke jedoch mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Bei der Bewertung gelten unterschiedliche Regelungen für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Besonderheiten für die jeweilige Art der Nutzung. Darüber hinaus können je nach Bundesland unterschiedliche Bewertungsregelungen gelten. Welches Modell für die Bewertung Ihres Grundstücks anzuwenden ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland das Grundstück belegen ist.

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