Montag, 7. Juni 2021
M.MILLER VIENNA CLOCKMAKER 19th Century Gilt Frame Cassette c.1820-40
M.MILLER VIENNA CLOCKMAKER 19th Century Gilt Frame Cassette c.1820-40
Miller Martin, geb. 1769 (Wien), gest. 21. April 1833 (St. Ägyd am Neuwald, Niederösterreich), entstammte der aus Franken zugewanderten Familie Mühler (Feinzeug- und Kunstschmiede), ging als Geselle nach England und nannte sich seither Miller. In Wien erwarb er vom Schlossermeister Mutter um 2000 Gulden dessen geheim gehaltenes Verfahren von geschmiedetem Drahtzieheisen, kaufte in Gumpendorf das Haus Schmidgasse 315 (heute 6, Webgasse 26) und nahm hier 1804 den ersten Tiegelstahlofen Österreichs in Betrieb. Napoleon wollte ihm 1809 das Gussstahlverfahren abkaufen, doch Miller lehnte das Angebot ab und eröffnete schließlich ein eigenes Unternehmen. Nach erfolgreichen Jahren in Wien konnte Miller 1825 gemeinsam mit D. Fischer in St. Ägyd am Neuwald eine Schmiede erwerben und am linken Traisenufer nach englischem Vorbild ein Stahlwerk errichten, das später an die Niederlassung der Firma Böhler in St. Ägyd überging, wogegen die Wiener Fabrik (Martin Miller & Sohn) in Familienhand verblieb, allerdings nach Traismauer verlegt wurde; die von ihr 1846 begründete Theresienhütte (Ternitz) kam an die Schoeller-Bleckmann Stahlwerke AG. (geschichtewiki.wien.gv.at).
Martin Miller war zusammen mit seinem Sohn Besitzer einer Gußstahl-Fabrik in Wien (Vorstadt Gumpendorf). Selbe ist zur ausgezeichneten Meisterschaft gediehen. Ihre sehr gemeinnützigen Erzeugnisse bestehen:
1) In ganz weichen Stahlplatten, nebst den dazu erforderlichen Grabsticheln für die Metallstichkunst. Diese Stahlplatten werden durch ungefähr alle 3 Jahre ausschließend nur in der genannten Fabrik verfertigt, und verdienen ihrer besonderen Weichheit wegen vor jenen aus England gelieferten, den Vorzug.
2) In gewalztem Gußstahlblech, welches von Stahlarbeitern zu Uhrfedern zum Plattiren der Hobeleisen und zu verschiedenem andern Gebrauche verwendet wird.
3) In Gußstahl von allen mit Nummern bezeichneten Dimensionen zur Benützung für feine Messerschmied-Arbeiten, für jede Gattung feiner Feilen, für Triebstahl und Bohrer, dann zum Anstählen der Werkzeuge.
4) In Kammachersägen, Polir- und Modelstechermessern.
5) In Sägen zum Eisen- und Blanchettenschneiden von besonderer Härte aus gegossenem Stahle verfertigt, dann schmalen Holzsägen.
6) In verschiedenen Gattungen Stock- und großen Spieluhrfedern.
7) In verschiedenem Golddrahtzugeisen von eigener Composition, und von der Eigenheit, daß der durchziehende Goldfaden sich nie schabt, sondern stets einen Glanz von dieser Masse erhält.
8) In Goldplattwalzen von erforderlicher durchaus gleicher Härte ohne Motten (Poren) im hellsten Glanze. Da diese Gußstahl-Fabrik eine besondere Vergrößerung erhalten hat, so können auch Stücke zu 150 Pfund Gewicht nach jedem beliebigen Umfange verfertigt werden, welches zur Anfertigung für große nicht zu härtende Walzen sehr vortheilhaft ist. Die jährliche Verarbeitung von 6–700 C[en]t[ne]rn dieses gegossenen Stahls beweist hinlänglich die Anerkennung, welche diesselbe bey den Manufacturen gefunden hat, wodurch also zur Ehre der inländischen Industrie der englische Gußstahl ganz entbehrlich gemacht wurde. Ihre besonderen Verdienste um die inländische Industrie wurden am 19. Dec. 1835, in Folge der von derselben bey der Gewerbs-Producten-Ausstellung in Wien aufgestellten Fabrikate, mit der silbernen Medaille belohnt. (Gräffer/Czikann, Bd. 6, S. 555; Ottner S. 102)
Links die Ausnehmung für den Aufhänger der Aufzugsfeder auf der Innenseite des Federhauses, des Spielwerkes (Einsidl 4830-712),
danach die Prägung „M. M. SOHN“
(Foto: H.-J. Eisel)
Unten: Firmenstempel auf dem Träger der Tonspiralen
Die möglichen Stahllieferanten im Jahr 1847
Die Antriebsfedern für Spielwerke von Martin Miller (& Sohn) wurde von den meisten Wiener Spieluhrmachern verwendet, bei den Firmen der Brüder Olbrich, z.B. Anton O. 18611-1026, Vater und Sohn Bartl, und der der Gebrüder Stern; weiters auch von der Firma Rzebitschek in Prag, wie die Werke Nr. 24187-1886, 42278-3769 und 50276-4207 (festgestellt von Niko Wiegmann) beweisen.
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