US-Verfassung spricht das Thema der Selbstbegnadigung erst gar nicht an – diese Zweideutigkeit könnte laut anderen Experten Türen offen lassen. Jonathan Turley, ein Juraprofessor an der George Washington Universität, schrieb in einem Meinungsartikel, dass es keinen Sinn ergebe, dass die Schöpfer der Verfassung „diese wichtige Einschränkung unausgesprochen lassen“ würden. „Es gibt nichts, was Trump daran hindert, seinen eigenen Namen in die Liste der begnadigten Personen aufzunehmen“, so Turley. (Tim Vincent Dicke)
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