DIENSTAG 4.Juni 2019
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ENDODONTOLOGIE
I.
DI 04.06.2019 9:40h bis DO 06.06.2019 10.00h
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Was sagt die offizielle Leitlinie der DGZMK, die den Zahnärzten, Oralchirurgen und Kieferchirurgen den richtigen Weg zur Infektionsbekämpfung und zum Zahnerhalt weist?
Die Neufassung der S3 Leitlinie "odontogene Infektionen" wurde von März 2016 bis März 2017 von der zuständigen Leitlinienkommission der obersten zahnmedizinischen Dachgesellschaft DGZMK (Deutsche Gesellschaft für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde) mit viel Aufwand im Konsens von 17 Mitglieds-Fachverbänden erarbeitet. Der Aufwand ist gerechtfertigt, weil damit der höchste Rang (S3-Leitlinie) und der höchstmögliche Grad an Verbindlichkeit für alle Behandler festgeschrieben wurde.
Erstmals äußerte sich die Kommission nach langer Diskussion zur Frage des "Offen-lassens" von Zähnen mit folgendem im Konsens aller Verbände beschlossenen Text:
"Im Initialstadium der odontogenen Infektion, der apikalen Parodontitis, ist bei möglichem Zahnerhalt die Wurzelkanalbehandlung im Sinne einer Kausaltherapie das Mittel der Wahl. Für die Durchführung der Wurzelkanalbehandlung wird auf die Richtlinien der European Society of Endodontics (ESE) verwiesen. Ein "Offen-lassen" des betroffenen Zahnes ist zu vermeiden."
Allgemein-Zahnärzte, Oralchirurgen und Kieferchirurgen werden häufig von gutgläubigen Patienten mit entzündeten Zähnen aufgesucht. Diese sollten Patienten mit entzündeten Zähnen zum Endodontologen überweisen, sofern sie nicht selbst über die Kompetenz, die technischen Voraussetzungen und die Zeit für fachgerechte endodontische Behandlungen verfügen.
Am 7. Dezember 2017 trat die Leitlinie mit der Publikation durch die DGZMK in Kraft. Wer künftig von der Leitlinie als Behandler abweicht, muss sich bei Behandlungsmisserfolgen bzw. Problemen dafür rechtfertigen und muss nachvollziehbar darlegen, warum das Abweichen von der Leitlinie erforderlich war und dem Patienten nicht zum Nachteil gereichte.
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